Wasser, Hopfen und Malz – die Vorgaben dieses weltweit ältesten Lebensmittelgesetzes galten schon bei Gründung der Warsteiner Brauerei im Jahr 1753. Seitdem wurden sie über Generationen der Familie Cramer hinweg wertgeschätzt und haben bis heute, in der 9. Familiengeneration, Bestand. Geändert haben sich allein die handwerklichen Fertigkeiten unserer Braumeister im Wissen um die Technologie der Brauprozesse und der bestverfügbaren technischen Ausstattung. Wir sind der Überzeugung, dass die Herstellung unserer Warsteiner Biere gemäß des deutschen Reinheitsgebots – nicht zuletzt auch zur Aufrechterhaltung des weltweit hervorragenden Rufes deutscher Biere – zeitgemäß und der gedankliche Ansatz relevanter ist denn je.
Der Qualitätsanspruch der Warsteiner Brauerei geht weit über das deutsche Reinheitsgebot hinaus. Es ist für uns selbstverständlich, dass alle eingesetzten Rohstoffe - Brauwasser, Gerstenmalz und Hopfen - sowie auch unsere Produkte während des gesamten Herstellungsprozesses in unserem Zentrallabor, einem der weltweit modernsten Brauerei-Labore, lückenlos auf ihre einwandfreie Qualität überprüft werden.
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